Kapitalerträge sind schön – aber steuerfrei sind sie nicht. In diesem Artikel erfährst du klar und verständlich, welche Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne anfallen und wie du als Anleger legal Steuern sparen kannst.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was sind Kapitalerträge überhaupt?
  2. Welche Steuern fallen auf Kapitalerträge an?
  3. Der Sparer-Pauschbetrag: Dein legaler Steuerfreibetrag
  4. Wie die Abgeltungssteuer funktioniert
  5. Ausländische Kapitalerträge & Doppelbesteuerung
  6. Wie du als Anleger Steuern sparen kannst
  7. Fazit
  8. FAQs

1. Was sind Kapitalerträge überhaupt?

Kapitalerträge sind das, was dein Geld für dich verdient. Sie entstehen, wenn du dein Vermögen anlegst – etwa in Aktien, ETFs, Anleihen oder auf einem Festgeldkonto. Diese Erträge können in verschiedenen Formen auftreten:

  • Zinsen auf Spareinlagen oder Anleihen
  • Dividenden aus Aktien oder Fonds
  • Kursgewinne, wenn du Wertpapiere mit Gewinn verkaufst

Sobald du also dein Geld investierst, entstehen potenziell steuerpflichtige Einnahmen – die sogenannten Kapitalerträge. Aber keine Sorge: Die Steuer darauf ist einfacher zu verstehen, als es zunächst klingt

2. Welche Steuern fallen auf Kapitalerträge an?

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. In Summe ergibt sich so je nach Kirchensteuerpflicht ein Steuersatz zwischen ca. 26,4 % und 28 %.

Beispiel:

Du verkaufst eine Aktie mit 1.000 € Gewinn:

  • 250 € gehen als Abgeltungssteuer an den Staat
  • 13,75 € als Solidaritätszuschlag
  • ggf. Kirchensteuer (~9 % der Steuer)

Wichtig: Die Bank oder der Broker führen diese Steuern automatisch ans Finanzamt ab – du musst in den meisten Fällen nichts extra tun.

3. Der Sparer-Pauschbetrag: Dein legaler Steuerfreibetrag

Du musst nicht jeden verdienten Cent versteuern. Der Staat gewährt dir einen Sparer-Pauschbetrag:

  • 1.000 € pro Jahr für Einzelpersonen
  • 2.000 € pro Jahr für Ehepaare

Innerhalb dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Aber: Damit dein Broker das auch berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einreichen – andernfalls wird automatisch Abgeltungssteuer einbehalten, auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst.

Tipp: Hast du mehrere Depots oder Konten, kannst du den Pauschbetrag aufteilen – z. B. 700 € bei Broker A und 300 € bei Bank B.

4. Wie die Abgeltungssteuer funktioniert

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt, um das Steuersystem zu vereinfachen. Sie ist eine Quellensteuer – das bedeutet: Die Bank zieht sie direkt bei Entstehung der Kapitalerträge ab und führt sie ans Finanzamt ab. Du musst also keine Steuererklärung einreichen, es sei denn, du willst:

  • nicht genutzte Freistellungsaufträge nachträglich geltend machen
  • Verluste mit Gewinnen verrechnen
  • ausländische Quellensteuer zurückholen
  • über deinen persönlichen Steuersatz abrechnen (Günstigerprüfung)

Letzteres kann sich lohnen, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt – etwa als Student oder Geringverdiener.

5. Ausländische Kapitalerträge & Doppelbesteuerung

Wenn du in ausländische Aktien oder Fonds investierst, kann es sein, dass du bereits im Ursprungsland Steuern zahlst – die sogenannte Quellensteuer. Diese kann in vielen Fällen auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, aber nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz (meist 15 %).

Beispiel:

Du erhältst Dividenden aus den USA. Dort werden 15 % Quellensteuer einbehalten. In Deutschland wären 25 % fällig – du musst also nur noch 10 % nachzahlen.

Wichtig: Bei einigen Ländern (z. B. Schweiz) musst du die Rückerstattung eines Teils der Quellensteuer aktiv beantragen – das kann aufwendig sein, lohnt sich aber bei hohen Beträgen.

6. Wie du als Anleger Steuern sparen kannst

Steuern ganz vermeiden kannst du nicht – aber du kannst sie optimieren. Hier ein paar legale Strategien:

  1. Freistellungsauftrag richtig nutzen

Stelle sicher, dass du deinen Sparer-Pauschbetrag ausreizt. Verteile ihn bei Bedarf auf mehrere Banken.

  1. Verluste gezielt nutzen

Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Verkäufen verrechnet werden – das reduziert deine Steuerlast. Dein Broker führt dafür automatisch einen „Verlustverrechnungstopf“.

  1. Langfristig denken statt traden

Jeder Verkauf kann steuerpflichtig sein. Wer oft handelt, zahlt häufiger Steuern – und Gebühren. Buy & Hold spart nicht nur Nerven, sondern oft auch Steuern.

  1. Ausschüttende vs. thesaurierende Fonds wählen

Thesaurierende ETFs legen Erträge automatisch wieder an – das verschiebt Steuerzahlungen nach hinten und nutzt den Zinseszinseffekt.

  1. Günstigerprüfung prüfen

Wenn dein Einkommen niedrig ist, lohnt sich die freiwillige Angabe deiner Kapitalerträge in der Steuererklärung – so bekommst du ggf. einen Teil der Abgeltungssteuer zurück.

7. Fazit

Steuern auf Kapitalerträge sind kein Mysterium – sondern ein zentraler Teil deiner Investmentstrategie. Wer versteht, wie die Abgeltungssteuer funktioniert, den Sparer-Pauschbetrag clever nutzt und unnötige Fehler vermeidet, kann seine Rendite steigern, ohne mehr Risiko einzugehen.

Denn intelligentes Investieren bedeutet nicht nur klug zu kaufen – sondern auch bewusst zu behalten, zu verkaufen und steuerlich zu denken. Steuern zu verstehen ist nicht trocken – es ist die Kunst, dein Geld wirksamer für dich arbeiten zu lassen.

8. FAQs

Muss ich meine Kapitalerträge immer in der Steuererklärung angeben?
Nein – in den meisten Fällen nicht. Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank abgeführt. Eine Angabe lohnt sich nur, wenn du Verluste geltend machen oder den Günstigerprüfung nutzen willst.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag stelle?
Dann wird automatisch Abgeltungssteuer ab dem ersten verdienten Euro einbehalten – auch wenn du eigentlich unter dem Freibetrag von 1.000 € bleibst.

Was ist der Unterschied zwischen Abgeltungssteuer und Kapitalertragsteuer?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Technisch gesehen ist die Kapitalertragsteuer eine Form der Einkommensteuer, die auf Kapitalerträge erhoben wird – und wird in Form der Abgeltungssteuer pauschal erhoben.